Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31. Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieterin der Leistungen ist die Immo SP GmbH, Schaumbergweg 4, 66557 Illingen, vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Burghardt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110252.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung sowie Immobilienverkauf, Immobilienvermietung und Immobilienbewertung, soweit ihre Einbeziehung wirksam vereinbart wurde. Vertragspartner sind die Immo SP GmbH und der jeweilige im Vertrag bezeichnete Auftraggeber.

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 2 Informationen auf der Website und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Eine Anfrage über ein Formular, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp ist ebenfalls noch keine verbindliche Beauftragung.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine individuelle Vereinbarung, die Unterzeichnung eines Vertrags oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Die im Einzelfall vereinbarten Vertragsunterlagen bestimmen den konkreten Leistungsumfang und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(3) Eingabefehler können vor dem Absenden eines Formulars durch Änderung der betreffenden Felder berichtigt werden. Der Eingang einer elektronischen Anfrage wird, soweit vorgesehen, technisch bestätigt; eine solche Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Auftrags.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag und dessen Anlagen. Dies gilt insbesondere für die betreuten Objekte oder Einheiten und für die Abgrenzung zwischen Grund- und Sonderleistungen.

(2) Sonderleistungen werden nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erbracht und vergütet. Ein zusätzliches Entgelt setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.

(3) Für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die wirksamen Beschlüsse der Gemeinschaft.

§ 4 Vergütung und Auslagen

(1) Höhe, Fälligkeit und Abrechnungsweise der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den dazugehörigen Vergütungsvereinbarungen.

(2) Die Erstattung von Auslagen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 5 Mitwirkung und Information

(1) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen im vereinbarten Umfang zur Verfügung und informiert die Immo SP GmbH über relevante Änderungen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

(2) Die Einzelheiten, insbesondere zu Fristen, Zugängen, Ansprechpartnern und Vollmachten, ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Vertretung, Vollmachten und Dritte

(1) Art und Umfang der Vertretungsbefugnisse ergeben sich aus dem Gesetz, den wirksamen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und den vereinbarten Vollmachten.

(2) Soweit für eine Maßnahme ein Beschluss oder eine Zustimmung erforderlich ist, holt die Immo SP GmbH diesen beziehungsweise diese nach Maßgabe des Vertrags und des Gesetzes ein. Gesetzliche Befugnisse für dringende Maßnahmen bleiben unberührt.

(3) Soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich und vom Vertrag oder Gesetz gedeckt ist, kann die Immo SP GmbH geeignete Fachunternehmen und sonstige Dienstleister einbeziehen. Die Entscheidung über kostenpflichtige Maßnahmen und die Auswahl des Vertragspartners richten sich nach dem jeweiligen Vertrag, wirksamen Beschlüssen und den gesetzlichen Befugnissen.

§ 7 Laufzeit und Beendigung

(1) Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei der WEG-Verwaltung gelten für Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie für das Ende des Verwaltervertrags die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, soweit er nicht bereits vorher endet.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Datenschutz und Kommunikation

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Immo SP GmbH finden sich in der jeweils bereitgestellten Datenschutzerklärung. Darüber hinausgehende Informationen werden erteilt, soweit dies für die betreffende Verarbeitung erforderlich ist.

Die Parteien können im jeweiligen Vertrag eine Kommunikation per E-Mail oder über andere elektronische Wege vereinbaren. Vertrauliche oder besonders schutzbedürftige Informationen sollen nur über dafür geeignete Übermittlungswege versandt werden.

§ 10 Verbraucherwiderruf

Soweit einem Verbraucher oder einer im konkreten Fall einem Verbraucher gleichgestellten Partei bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, erhält die betreffende Person die gesetzlich erforderlichen Informationen und das Muster-Widerrufsformular gesondert vor Vertragsschluss.

§ 11 Immobilienverkauf, Immobilienvermietung und Bewertung

(1) Der Umfang eines Auftrags zur Bewertung, zum Nachweis oder zur Vermittlung einer Immobilie richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Gesetzlich vorgeschriebene Formanforderungen bleiben unberührt.

(2) Ein Maklerlohn entsteht nach Maßgabe des jeweiligen Maklervertrags und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Soweit das Gesetz die Entstehung eines Lohnanspruchs vom Zustandekommen eines Hauptvertrags infolge des Nachweises oder der Vermittlung abhängig macht, gilt dies entsprechend. Gesetzliche Regelungen zu aufschiebenden Bedingungen bleiben unberührt.

(3) Höhe, Fälligkeit und Schuldner einer vereinbarten Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorgaben. Aufwendungsersatz richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem Gesetz.

(4) Soweit bei der Vermittlung des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten gelten, werden diese eingehalten. Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten die einschlägigen Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes einschließlich der gesetzlichen Beschränkungen für Vergütungen von Wohnungssuchenden.

(5) Eine Tätigkeit für mehrere Beteiligte richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Die Immo SP GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags richten sich nach den dort vereinbarten Formanforderungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.